Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde

  • Inbusschraube und Inbusschlüssel als Symbolbild für Ikea

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    Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde

    Markenrecht: Dem schwedischen Möbelkonzern IKEA wurde die Nichtbenutzungseinrede in Indonesien zum Verhängnis. Der Konzern hatte zwar den Markennamen schützen lassen, versäumte jedoch, ihn innerhalb der dort geltenden Benutzungsschonfrist von drei Jahren auch tatsächlich zu nutzen. Jetzt liegt das Nutzungsrecht – in Indonesien – am Namen IKEA bei einem indonesischen Möbelhersteller. Der so entstandene Schaden ist für IKEA immens. Die Zahl derer, die mit der Nichtbenutzungseinrede eine wertvolle Marke ergattern möchten, nimmt zu. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Lassen Sie sich kompetent im Markenrecht beraten – ganz egal, ob es sich um das Inland, das europäische oder außereuropäische Ausland handelt. […]

  • Markenurteil des EuG rettet Lego-Familie

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    Europäischer Markenschutz: Das Lego-Urteil des EuG

    Von der Frage, was an einer Lego-Figur wichtiger ist, die Funktionalität oder das Aussehen, hing es ab, ob die kleinen gelben Lego-Männchen trotz einer Anfechtungsklage ihren Markenschutz behalten oder nicht. Darüber hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz am 16. Juni 2015 zu urteilen.   Best-Lock verlangt Löschung des Markenschutzes für Lego-Figuren Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der dänische Hersteller Lego hat das Lego-Männchen mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragen und damit markenrechtlich europaweit schützen lassen. Der britische Wettbewerber Best-Lock, der ähnliche Figuren und weiteres Spielzeug herstellt, begehrte […]

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