Freedom-to-Operate-Analysen

Freedom-to-Operate-Analysen

Unternehmen schützen nicht nur die eigenen Produkte durch entsprechende Schutzrechte, sie haben auch die Schutzrechte ihrer Mitbewerber zu beachten. Ignorieren sie Schutzrechte oder unterlassen sie es, sich über diese zu informieren, so können sie wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Unterlassung, Schadensersatz etc. in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen die technischen Schutzrechtes des Patents und Gebrauchsmusters ebenso wie die nicht-technischen Schutzrechte der Marken und Geschmacksmuster (Design).

Daher sollten sich Unternehmen idealerweise vor dem Beginn einer Produktentwicklung, spätestens jedoch vor der Markteinführung eines neuen Produktes, über die relevanten Schutzrechte der Wettbewerber in diesem Markt und damit über die Grenzen der eigenen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate) informieren, z.B. mittels einer Recherche nach bestehenden Schutzrechten Dritter.

Sind relevante Schutzrechte bekannt bzw. recherchiert worden, sollte ferner eine Beurteilung des  Schutzbereichs der relevanten Schutzrechte in Relation zu der geplanten Entwicklung bzw. dem einzuführenden Produkt erfolgen, um ggf. die Entwicklung  in eine Richtung lenken bzw. Veränderungen am Produkt durchführen zu können, so dass eine Schutzrechtsverletzung noch rechtzeitig sicher vermieden werden kann.

Gerade in der Phase der Entwicklung zahlen sich diese Bemühungen sehr schnell aus, da hier noch der größte Einfluss auf die Ausrichtung des zukünftigen Produktes mit dem geringsten Aufwand genommen werden kann. Doch auch bei marktreifen Produkten lohnt sich eine eigene Betrachtung der Schutzrechtssituation, da mit einer Patentverletzung häufig Streitigkeiten zwischen Wettbewerbern verbunden sind, die nicht nur zu Schadensersatzverpflichtungen führen sondern auch dem Ruf des verletzenden Unternehmens in der Öffentlichkeit schaden können.

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