4.
Einreichung beim Patentamt und ggf. Diskussion mit dem Patentprüfer zur Definition eines patentwürdigen Gegenstands durch die Erwiderung von Amtsbescheiden mit ggf. Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung.
3.
Ausarbeitung einer Patentanmeldung mit Beschreibung, Ansprüchen, Figuren und Zusammenfassung mit ggf. vorheriger Recherche nach relevantem Stand der Technik.
2.
Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten, z.B. Anmeldung oder Geheimhaltung, und Abstimmung der Anmeldestrategie, z.B. welche Schutzrechte in welchen Ländern auf welchem Verfahrensweg zu welchem Zeitpunkt.
1.
Entstehen der Erfindung und ggf. Meldung durch den Arbeitnehmer als Erfinder bei seinem Arbeitgeber.
