Origin of the invention

Die Maschinenbau-Studenten Mo Hamoud und Marijan Tegtmeier bewarben sich 2018 beim Accelerator-Labor des Mechatronik Zentrums Hannover (MZH). Die Idee, die sie vorstellten, war eine vereinfachte Version einer millionenfach bestaunten Technologie aus dem „Massachusetts Institute of Technology (MIT)“, Boston, USA, welche ein „inForm Tangible Media User Interface“ darstellte. Diese Benutzerschnittstelle wird von einem Tisch gebildet, in dem viele Pins zweidimensional in der Horizontalen angeordnet sind. Die Pins können durch lineare Aktuatoren einzeln vertikal positioniert werden, so dass die Pins als einzelnen Bildpunkte gemeinsam beliebige Figuren im dreidimensionalen Raum entstehen lassen können:

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Weitere Informationen

Die Umsetzung der Ansteuerung bzw. Bewegung der Pins jeweils einzeln und unabhängig von einander sowie dicht nebeneinander angeordnet führte jedoch zu einem vergleichsweise großen Aufwand unterhalb der Oberfläche der Maschine:

Herr Mo Hamoud erkannte das Potential einer derartigen Maschine zur anschaulichen und haptisch fühlbaren Darstellung von dreidimensionalen Flächen, beispielsweise für die Architektur und Städteplanung, für Kunst und Kultur, zur Darstellung von Blindenschrift, für Spiele sowie für die Veranschaulichung von Daten, beispielsweise in der Messtechnik.

So entstand die Erfindung, eine derartige Oberfläche von Pins einfacher und kompakter zu erstellen, indem nicht jeder Pins einzeln vertikal angetrieben werden muss, sondern eine Reihe von Pins von einem einzigen Motor gemeinsam in eine Richtung vertikal bewegt werden. Die Höhe bzw. die Position der Pins wird durch Bremsen jeweils eingestellt bzw. die Bewegung entsprechend pro Pins zugelassen oder nicht. Auch dies führt zu einer Ebene von vertikal positionierbaren Pins.

Amtliches
Prüfungs­­verfahren

Die Patentanmeldung wurde am 08. August 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht und am 11. Februar 2021 als DE 10 2019 121 402 A1 veröffentlicht:

Der erste Prüfungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) fiel recht positiv aus, da keine Beanstandung einer mangelnden Neuheit erhoben wurde, wodurch die Neuheit aller Ansprüche der Anmeldung implizit amtsseitig zugestanden wurde. Zwar beanstandete der Prüfer eine fehlende erfinderische Tätigkeit des Anspruchs 1 der Anmeldung, amtsseitig wurde jedoch gleichzeitig explizit auf die erfinderische Tätigkeit des Anspruchs 2 der Anmeldung hingewiesen.

Der erste Prüfungsbescheid wurde dennoch ohne Änderungen der Ansprüche erwidert, indem für die erfinderische Tätigkeit des Anspruchs 1 der Anmeldung argumentiert wurde. Diese Argumentation drang auch beim Prüfer durch, so dass im zweiten Prüfungsbescheid lediglich noch formale Anpassungen der Anmeldung gefordert wurden, welche akzeptiert werden konnten.

Die Erteilung als deutsches Patent DE 10 2019 121 402 B4 erfolgte am 01. April 2021.

Innerhalb der 12monatigen Prioritätsfrist war eine internationale Patentnachanmeldung PCT/EP2020/072268 getätigt worden, welche jedoch nicht weiterverfolgt worden war.

Herr Mo Hamoud hatte nämlich zwischenzeitlich eine weitere und einfacher kommerzialisierbare Anwendung für derartig flexibel einstellbare Oberflächen erkannt. Hierdurch war eine zweite Erfindung eines „flexiblen Formgebungstools“ entstanden, um derartige Pins in der Positionierung einfach aber absolut sicher mittels eines erfindungsgemäßen Klemmmechanismus zu halten. So können Formen beispielsweise für das Tiefziehen mit der Losgröße 1 ermöglicht werden. Die Bewegung bzw. die Positionierung der Pins kann mit der Vorrichtung gemäß der ersten Erfindung erfolgen, jedoch auch anders.

Die zweite Erfindung wird als deutsche Patentanmeldung 10 2021 102 285.1 am 01. Februar 2021 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht, jedoch nicht veröffentlicht.

Die Priorität wird von der internationalen Patentanmeldung PCT/EP2022/052166 in Anspruch genommen, welche vom 31. Januar 2022 eingereicht wird.

Der internationale Recherchenbericht des Europäischen Patentamts (EPA) als EP 4 284 623 A1, siehe Patentveröffentlichung bei Espacenet, ist absolut positiv, da amtsseitig keine Beanstandungen erhoben sowie sehr gründlich für eine erfinderische Tätigkeit des Anspruchs 1 der Patentanmeldung gegenüber dem amtsseitig recherchierten Stand-der-Technik argumentiert wird.

Entsprechend führt die Regionalisierung der internationalen Patentanmeldung vor dem EPA zur Erteilung eines europäischen Patents EP 4 284 623 B1 im Umfang der ursprünglich eingereichten Ansprüche.

Das europäische Patent wird für Großbritannien validiert sowie als Einheitspatent EP 4 284 623 C0 fortgeführt.

Aktueller
Status und Kontakt

Eine gewerbliche Nutzung des „flexiblen Formgebungstools“ ist in Planung (Stand: Juli 2025).