Markenanmeldung/Markenschutz –ein Must-have für jeden Selbstständigen

Sie sind Inhaber eines mittelständischen oder kleinen Unternehmens, Sie sind Freiberufler oder gründen gerade ein Unternehmen und glauben, dass Markenschutz nur die ganz Großen betrifft, nämlich die, die sich die Werbeminuten in den Medien teilen? Das ist ein Irrtum! Markenschutz geht jeden Unternehmer etwas an – angefangen beim Freiberufler und Selbstständigen.

Warum eineMarke anmelden?

Mit der Anmeldung und Eintragung Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung als Marke können diese eindeutig Ihrem Unternehmen zugeordnet werden und erfüllt insgesamt drei Funktionen.

  • Mit der Unterscheidungsfunktion unterstreichen Sie die Einzigartigkeit Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung und grenzen sich von Wettbewerbern ab.
  • Mit der Herkunftsfunktion aktivieren und intensivieren Sie den Wiedererkennungseffekt. Denn Marken festigen das Vertrauen der Kunden in die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, wodurch der Bekanntheitsgrad gesteigert und Werbeaktionen erfolgreicher werden.
  • Mit der Verteidigungsfunktion können Sie verhindern, dass Ihre Ideen von der Konkurrenz nachgeahmt werden. Im Rahmen der Verteidigungsfunktion stehen Ihnen als Markeninhaber Möglichkeiten zur Verfügung, gegen den missbräuchlichen Gebrauch Ihres geistigen Eigentums rechtlich vorzugehen.

Das Markengesetzt bietet entsprechenden Schutz für Ihren Firmennamen, der die Anmeldung und Eintragung von Marken ergänzen kann.

Was wir für Sie undIhre Geschäftsideen tun

Der Markenanmeldung und der Eintragung der Marke in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geht eine sorgfältige Markenrecherche voraus, um Doppelungen zu vermeiden. Ob die von Ihnen angebotenen Produkte oder Ihre Dienstleistungen als Marken beim DPMA geschützt werden können und welche Rechte und Pflichten mit der Markenanmeldung bzw. der eingetragenen Marke verbunden sind, darüber informieren wir Sie in einem Vorgespräch. Die Markenrecherche und die Markenanmeldung sind Teil der von uns als Patentanwälte angebotenen Dienstleistungen, die wir gern für Sie übernehmen.

Schutz vor Nachahmern und Verlust

Mit einer eingetragenen Marke steht Ihnen ein wirksames Abwehrinstrument zur Verfügung, jederzeit gegen Verletzungen Ihrer Rechte an Ihrer Geschäftsidee usw. vorgehen zu können. Das ist wichtig, denn Ihnen drohen Gefahren gleich von drei Seiten: Zuerst sind da die Nachahmer und Trittbrettfahrer zu nennen. Oft übersehen wird allerdings, dass Anderenorts parallel und von Ihnen unabhängig jemand ein Konzept verfolgen kann, das Ihrer Idee zum Verwechseln ähnlich ist. Drittens kann ein anderes Unternehmen, sogar in einer ganz anderen Branche, für sich Rechte sichern, die plötzlich Ihre Markennutzung in Frage stellen. Der Streit Jack Wolfskin gegen die Zeitung „taz“ ist hierzu ein sehr anschaulicher und populärer Fall.

Rufen Sie jetzt an,und lassen Sie uns über den Schutz Ihrer Rechte sprechen

0511 569 59 72 0

Wir bieten Ihnen kom­pe­ten­te Be­ra­tung und Ver­tre­tung als deut­scher Pa­ten­an­walt, als Euro­pean Pa­tent At­tor­ney (eu­ro­pä­i­scher Ver­tre­ter) so­wie als zu­ge­las­se­ner Ver­tre­ter vor dem ein­heit­li­chen Pa­tent­ge­richt auf den tech­ni­schen Ge­bie­ten der Elek­tro­tech­nik, der Me­cha­tro­nik und des Ma­schi­nen­baus auf den Rechts­ge­bie­ten Pa­tent­recht, Ge­brauchs­muster­recht, Mar­ken­recht, De­sign­recht (Ge­schmacks­muster­recht) und Ar­beit­neh­mer­er­fin­der­recht.

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