Unsere Leistungen imgewerblichen Rechtsschutz
Als Patentanwaltskanzlei bieten wir die Übernahme bzw. Durchführung folgender Tätigkeiten und Leistungen an:
- Anmeldung und Vertretung von Patenten und Gebrauchsmustern in Deutschland, vor dem Europäischen Patentamt (EPA – nur Patent), vor dem internationalen Büro (WIPO – nur Patentanmeldungen) sowie im Ausland über unsere jeweiligen dortigen Korrespondenzanwälte
- Anmeldung und Vertretung von Marken und Designs in Deutschland, vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie im Ausland über unsere jeweiligen dortigen Korrespondenzanwälte
- Beratung über Schutzrechtsmöglichkeiten und Schutzrechtsstrategien


- Vertretung im Einspruchs-, Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs selbst oder über Korrespondenzanwälte
- Unterstützung in Verletzungsverfahren von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs, ggfs. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, ggfs. über Korrespondenzanwälte
- Prüfung der Relevanz von bestehenden Schutzrechten gegenüber Produkten (Freedom-to-Operate-Analyse bzw. Right-to-Use-Analyse)
- Beratung im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts
Vertretung vor Ämtern und Gerichten
Die oben aufgelisteten Tätigkeiten erfolgen durch die Übernahme der Vertretung vor:
- dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
- dem Bundespatentgericht (BPatG),
- dem Bundesgerichtshof (BGH) als Berufungsinstanz des BPatG und als mitwirkender Patentanwalt,
- dem Europäischen Patentamt (EPA),
- dem einheitlichen Patentgericht (EPG),
- der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO),
- dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie
- den deutschen für das Patentrecht zuständigen Landes- und Oberlandesgerichten als mitwirkender Patentanwalt.
Die Durchsetzung von Schutzrechten (Verletzungsverfahren) erfolgt vor den ordentlichen Gerichten durch die Vertretung durch Rechtsanwälte. Bei diesen Verfahren können Patentanwälte hinzugezogen werden.



