Unsere Leistungen imgewerblichen Rechtsschutz

Als Patentanwaltskanzlei bieten wir die Übernahme bzw. Durchführung folgender Tätigkeiten und Leistungen an:

  • Anmeldung und Vertretung von Patenten und Gebrauchsmustern in Deutschland, vor dem Europäischen Patentamt (EPA – nur Patent), vor dem internationalen Büro (WIPO – nur Patentanmeldungen) sowie im Ausland über unsere jeweiligen dortigen Korrespondenzanwälte
  • Anmeldung und Vertretung von Marken und Designs in Deutschland, vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie im Ausland über unsere jeweiligen dortigen Korrespondenzanwälte
  • Beratung über Schutzrechtsmöglichkeiten und Schutzrechtsstrategien
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  • Vertretung im Einspruchs-, Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs selbst oder über Korrespondenzanwälte
  • Unterstützung in Verletzungsverfahren von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs, ggfs. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, ggfs. über Korrespondenzanwälte
  • Prüfung der Relevanz von bestehenden Schutzrechten gegenüber Produkten (Freedom-to-Operate-Analyse bzw. Right-to-Use-Analyse)
  • Beratung im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts

Vertretung vor Ämtern und Gerichten

Die oben aufgelisteten Tätigkeiten erfolgen durch die Übernahme der Vertretung vor:

  • dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
  • dem Bundespatentgericht (BPatG),
  • dem Bundesgerichtshof (BGH) als Berufungsinstanz des BPatG und als mitwirkender Patentanwalt,
  • dem Europäischen Patentamt (EPA),
  • dem einheitlichen Patentgericht (EPG),
  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO),
  • dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie
  • den deutschen für das Patentrecht zuständigen Landes- und Oberlandesgerichten als mitwirkender Patentanwalt.

Die Durchsetzung von Schutzrechten (Verletzungsverfahren) erfolgt vor den ordentlichen Gerichten durch die Vertretung durch Rechtsanwälte. Bei diesen Verfahren können Patentanwälte hinzugezogen werden.

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