KI (künstliche Intelligenz) bzw. AI (Artificial Intelligence) ist in aller Munde!

Wird Software an sich bereits seit Jahrzehnten auf immer mehr technischen Gebieten immer intensiver sowie für immer mehr Anwendungen angewendet, so stellt die Verwendung von KI- bzw. AI-Software einen nächsten großen Schritt zur Nutzung von Software dar. Entsprechend groß ist auch das Interesse, sich KI- bzw. AI-Software patentrechtlich schützen zu lassen.

Die patentrechtlichen Schutzmöglichkeiten von Software sind jedoch an einige besondere Voraussetzungen geknüpft. So werden nach dem deutschen Patentgesetz „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ nicht als Erfindungen angesehen, sofern für sie „als solches“ Schutz begehrt wird. Das Europäische Patentübereinkommen formuliert dies ebenso.

Patentschutz für Software und insbesondere für KI- bzw. AI-Software ist dennoch sehr wohl möglich. Dies kann als technisches Verfahren, d.h. als Abfolge von technischen Verfahrensschritten, erfolgen, um die Ausführung der Software zu schützen. Zusätzlich kann die Patentanmeldung auf ein „Computerprogramm(-produkt)“ zur Ausführung der Verfahrensschritte auf einem Computer gerichtet sein, um die Datei des Programmcodes bzw. einen entsprechenden Datenträger zu schützen.

In jedem Fall ist das Begehren für Schutz „als solches“ dadurch zu vermeiden, indem die Software eine physische Vorrichtung oder ein physisches System beeinflusst, beispielsweise die Fahrweise eines Fahrzeugs. Auch kann die technische Veränderung von Daten wie z.B. die Datenkomprimierung durch eine Software das Begehren für Schutz „als solches“ vermeiden.

So kann auch Software und damit auch KI- bzw. AI-Software grundsätzlich dem Patentschutz zugänglich sein. Die üblichen Fragen, ob das Verfahren auch neu und erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik ist, sind anschließend wie üblich zu prüfen und zu klären.

Die CYANIS AI GmbH, Hamburg, ist ein Startup, welches den wachsenden Bedarf Europas an KI-Rechenkapazität adressiert, der mit klassischen, zentralen Rechenzentren kaum schnell und „souverän“ genug gedeckt werden kann. Gleichzeitig verfügen Besitzer von Solar-, Wind- und Batterieanlagen oft über ungenutzte Kapazität und Standortvorteile, während Unternehmen mit KI-Workloads latenzarmen, EU-konformen Compute-Zugang suchen. 

Cyanis AI positioniert sich damit als Bindeglied zwischen Energieerzeugern, Projektentwicklern, Investoren und Compute-Nachfragern.

Die technische Lösung besteht darin, modulare KI-Rechenmodule direkt an Energiestandorten zu installieren – von privaten PV-Haushalten über gewerbliche Dächer bis hin zu Utility-Scale-Solar-, Wind- und Speicheranlagen – und diese über eine zentrale „Control Plane“ zu einem einzigen, sicheren Netzwerk zu orchestrieren. Diese Steuerungsebene übernimmt die dynamische Zuweisung von Workloads, Monitoring und Lastverteilung, sichert EU-Datenresidenz und Governance sowie vermarktet die Kapazität über Enterprise-APIs mit SLA-Garantie, wodurch ein schneller, industriell wiederholbarer Rollout von Megawatt- bis Gigawatt-Maßstab ermöglicht werden soll.

Die konkrete technische Umsetzung dieser zentralen „Control Plane“ sowie deren Schnittstellen bietet ausreichend Technizität im patentrechtlichen Sinne, um die Funktionen der zentralen „Control Plane“ als computerimplementierte Verfahren dem Patentschutz zugänglich zu machen.

Die ersten Patentanmeldungen sind bereits eingereicht und weitere werden folgen.

AktuellerStatus und Kontakt

Die Internetseite der CYANIS AI GmbH, Hamburg ist zu finden unter:

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