Entstehung der Erfindung

Nach der Promotion entstand bei Herrn Dr.-Ing. Tristan Hocke und Herrn Dipl.-Ing. Lukas Groß die Idee der Unternehmensgründung der HoGroTec GmbH, welche im Laufe der Zeit in die Liqtra GmbH überging.

Die entsprechende Erfindung war eine neuartige 3D-Drucktechnologie für die Verarbeitung von Kunststoffgranulat, dessen „Ventildüse“ sowie „Dosierpumpe“ jeweils Besonderheiten gegenüber den bekannten 3D-Druckern darzustellen schienen.

Eine Recherche nach Stand-der-Technik durch das Innovations- und Patent-Centrum in der Handelskammer Hamburg, siehe Innovations- und Patent-Centrum, lieferte einige Ergebnisse. Hierzu gehörte auch die internationale Patentanmeldung WO 03010435 A1, siehe Patentveröffentlichung bei Espacenet, welche der zweiten Erfindung der „Dosierpumpe“ recht nahe zu kommen schien.

AmtlichesPrüfungs­­verfahren

Entsprechend wurde entschieden, lediglich eine Patentanmeldung auf die Erfindung der „Ventildüse“ zu richten und dort die Besonderheiten der „Dosierpumpe“ als Unteransprüche mitaufzunehmen.

Somit wurde am 08. April 2020 eine deutsche Patenterstanmeldung eingereicht und am 14. Oktober 2021 nach ca. 18 Monaten als DE 10 2020 109 847 A1 veröffentlicht, siehe: Patentveröffentlichung bei Espacenet

Der erste Prüfungsbescheid des DPMA brachte weiteren Stand-der-Technik hervor, welcher zutreffend recherchiert war, jedoch die Erfindung der „Ventildüse“ nicht offenbarte. Entsprechend erfolgte die Erwiderung durch eine geringfügige aber klarstellende Änderung des Anspruchs 1 der Patentanmeldung sowie durch eine Argumentation für dessen Erteilbarkeit.

Aufgrund dieser objektiv-positiven Beurteilung der Erteilungsaussichten wurde am 01. April 2021 im Rahmen der 12monatigen Prioritätsfrist eine internationale Patentnachanmeldung WO 2021/204680 A1 getätigt, dessen internationaler Recherchenbericht mit der WO 2017 206 128 A1 lediglich ein Dokument der Patentliteratur hervorbrachte, welchse amtsseitig lediglich für einige Ansprüche als relevant angesehen wurde. Die übrigen Ansprüche 4 bis 8 sowie 10 bis 14 der internationalen Patentanmeldung wurden amtsseitig vielmehr als erteilbar in Aussicht gestellt.

Aus der internationalen Patentnachanmeldung WO 2021/204680 A1 wurde dann sowohl die nationale Phase in den USA als US 17/917,014, dessen Prüfung derzeit (Stand: August 2025) noch andauert, als auch die regionale Phase vor dem europäischen Patentamt als 21717376.4 eingeleitet. Die europäische Patentanmeldung 21717376.4 diente auch als Begründung, die Frist zur Erwiderung des zweiten Prüfungsbescheids des deutschen Prüfungsverfahrens im 12monatigen Takt zu verlängern, da dort amtsseitig weiterhin kritisch gegen die Erteilbarkeit der Erfindung der Patentanmeldung argumentiert wird.

Das europäischen Prüfungsverfahren hingegen führt durch die Änderung der Ansprüche dort gemäß der als erteilbar in Aussicht gestellten Unteransprüche bereits Ende 2024 zur Erteilung eines europäischen Patents EP 4 132 768 B1, welches in Großbritannien validiert sowie als Einheitspatent fortgeführt wird:

AktuellerStatus und Kontakt

Die Internetseite der Liqtra GmbH ist zu finden unter:

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