Entstehung der Erfindung
Herr Simon Ra Garben ist Ingenieur und Hobby-Surfer. Ingenieurwesen kann man in Zürich studieren und als Beruf ausüben, das Surfen jedoch nicht. Eigentlich.
Kombiniert man nämlich beide Interessen, so ergibt sich doch eine Lösung. Denn Herrn Simon Garben kam die Idee, die Strömung der Limmat, die durch Zürich fließt, zum Fluss-Surfen zu nutzen, d.h. zum Surfen gegen den Strom. Dies ist an baulichen Maßnahmen wie beispielsweise als die Eisbachwelle in München, siehe Eisbach-Surferwelle, bekannt, erfordert jedoch bisher entweder geeignete natürliche Gegebenheiten oder geeignete Bauwerke.
So entstand die Idee, einen Surfer entgegen der Strömung zu ziehen, um eine ausreichend hohe Relativgeschwindigkeit zum Flusswasser zu erreichen und hierdurch das Fluss-Surfen zu ermöglichen.
Die konkrete Umsetzung erfolgte mittels eines Flaschenzugmechanismus an einem Brückenfeiler. Auf der einen Seite des Flaschenzugs lässt sich eine Person samt einer Kontaktfläche von der Strömung des Flusses abtreiben, während eine zweite Person an der anderen Seite des Flaschenzugs vergleichsweise schnell zum Brückenfeiler hingezogen wird und dabei auf dem Fluss surfen kann. Erreicht der Surfer den Brückenfeiler, lässt er sich ins Flusswasser fallen, stellt das Surfbrett quer zur Strömung und lässt sich in seine Ausgangsposition abtreiben, währenddessen die erste Person sich mit der Kontaktfläche flach macht und langsam zum Brückenfeiler hin in die eigene Ausgangsposition durch den Fluss ziehen lässt. Dann wird wieder getauscht:
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Mehr InformationenAmtlichesPrüfungsverfahren
Die Patentanmeldung wurde am 15. Dezember 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter dem Aktenzeichen 10 2014 018 369.6 eingereicht. Gleichzeitig wurde der Rechercheantrag gestellt.
Das amtliche Rechercheergebnis war absolut positiv, da alle fünf amtsseitig recherchierten Patentdokumente des Standes-der-Technik vom Rechercheur lediglich als „technologischer Hintergrund“ eingestuft wurden, d.h. einer Patentfähigkeit nicht entgegenständen.
In Reaktion auf den positiven Recherchebericht wurde direkt der Prüfungsantrag gestellt. Der erste Prüfungsbescheid folgte zeitnah und wies lediglich formale Beanstandungen auf, auf welche eingegangen werden konnte. Dies führte zur Erteilung des deutschen Patents DE 10 2014 018 369 B3 am 25. Februar 2016, siehe Patentveröffentlichung bei Espacenet.
Zuvor war bereits innerhalb der 12monatigen Prioritätsfrist eine internationale Patentnachanmeldung PCT/EP2015/079591 getätigt worden, dessen internationaler Recherchenbericht des Europäischen Patentamts (EPA) ebenfalls absolut positiv war.
Aus der internationalen Patentanmeldung wurden dann die nationale Phase in den USA (später nicht weiterverfolgt) sowie die regionale Phase vor dem Europäischen Patentamt eingeleitet. Entsprechend des positiven internationalen Recherchenberichts des EPA erfolgte die Erteilung des Europäischen Patents EP 3 233 604 B1 zum 12. Dezember 2018.
Die Validierung des Europäischen Patents EP 3 233 604 B1 erfolgt für Deutschland, für die Schweiz und für Österreich.
AktuellerStatus und Kontakt
Die Umsetzung und Nutzung der Erfindung des Fluss-Surfens erfolgte zunächst selbst und später als Lizenznehmer bzw. als Rechtsnachfolger durch die URBAN SURF SOLUTIONS GmbH, Innsbruck:






