Eingetragenes Design

Eingetragenes Design

Das Geschmacksmuster schützt ein Design, d.h. die ästhetische Gestaltung eines Produkts. Gemeint ist die Gestaltung der Form, der Farbe, der Oberfläche etc. eines Gegenstands, d.h. der äußere Eindruck eines Objektes.

Eine ästhetisch ansprechende Gestaltung eines Produkts kann für den Kunden sehr einprägsam sein, zu einer hohen Wertvorstellung führen und damit zu einem wesentlichen Kaufkriterium werden, ebenso wie die Qualität des Produktes oder dessen technische Funktionalität, welche vielleicht eher innerhalb eines Produktbereichs mit den Produkten der Wettbewerber vergleichbar sind als ein individuelles Design.

Daher kann durch ein neues Design eines Produktes auch bei gleichbleibendem technischen Inhalt ein neuer Kaufanreiz für die Kunden geschaffen werden. Somit kann auch ein Design ein schützenswertes Gut für Unternehmen sein, insbesondere falls die Aufwendungen für einen Designentwurf sowie die Herstellung von Mustern und Prototypen sehr hoch waren.

Ein Muster oder Design kann als Deutsches Geschmacksmuster beim Deutschen Patent -und Markenamt (DPMA) oder auch als EU-weit geltendes Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante eingetragen werden.

Der Schutz des Geschmacksmusters beträgt in beiden Fällen bis zu 25 Jahren, beginnend mit dem Tag der Anmeldung. Für den Schutz als Geschmacksmuster ist es erforderlich, dass sich der Gesamteindruck des einzutragenden Musters von bekannten Mustern unterscheidet. Da die Eintragung ohne sachliche Prüfung erfolgt, ist eine eigene Recherche nach bekannten konkurrierenden Musters empfehlenswert. Bei der Eintragung gilt eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist, d.h. auch bereits vorgestellte Muster können noch bis zu zwölf Monate nach ihrer erstmaligen Präsentation in der Öffentlichkeit von dem Berechtigten als Geschmacksmuster angemeldet werden.

Der Schutz des eingetragenen Geschmacksmusters erstreckt sich auf die ausschließliche Benutzung des Musters, so dass gegen spätere selbständige Formschöpfungen Dritter vorgegangen werden kann, die einen übereinstimmenden Gesamteindruck hervorrufen.

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