Erlangung von Schutzrechten
Bei allen gewerblichen Schutzrechten wie dem Patent, dem Gebrauchsmuster, der Marke und dem Geschmacksmuster sind Anmeldungsunterlagen auszuarbeiten und einzureichen, die den Gegenstand definieren, der unter Schutz gestellt werden soll. Änderungen und Ergänzungen dieser Anmeldungsunterlagen sind nur höchst restriktiv möglich, weshalb die Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen mit höchster Sorgfalt und unter langfristigen Gesichtspunkten erfolgen sollte.
Auf Basis der Anmeldungsunterlagen erfolgt die Einreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder auch anderen Ämtern, je nach Schutzrechtsart. Erfolgt lediglich eine Eintragung nach formaler Prüfung wie beim Gebrauchsmuster und dem Geschmacksmuster, so ist bald mit einer entsprechenden Mitteilung zu rechnen. Erfolgt eine Prüfung auf Patentierbarkeit beim Patent bzw. auf absolute Schutzhindernisse bei der Marke und hat das zuständige Amt Zweifel hieran, so bedarf es der Auseinandersetzung mit dem Amt und ggf. der Änderungen des Schutzbegehrens, um die Erteilung bzw. Eintragung zu erlangen.