Patente

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Was kann ein Patent alles bewirken

Das Patent ist das bekannteste und am häufigsten genutzte technische Schutzrecht:

  • Ein Patent bietet über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Tag der Anmeldung seinem Inhaber im Geltungsbereich des Gesetzes das alleinige Benutzungsrecht an der geschützten Erfindung sowie ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten .
  • Im Falle einer Patentverletzung gehören zu den Ansprüchen aus einem Patent:
    • Unterlassung der Patentverletzung für die Zukunft, ggf. mittels Einstweiliger Verfügung durchsetzbar;
    • Schadensersatz für die Patentverletzung der Vergangenheit, z.B. in Form des entgangenen eigenen Gewinns, der Herausgabe des Gewinns des Verletzers oder in Höhe einer fiktiven Lizenz am Gegenstand des Patents;
    • Beschlagnahme und Vernichtung der Verletzungsprodukte sowie ggf. deren Herstellungsvorrichtungen (z.B. Maschinen, Formen und Werkzeuge etc.);
    • Auskunft über Herkunft und Vertriebswege der Verletzungsprodukte.
  • Ein Patent stellt einen eigenen Wertgegenstand dar und kann lizenziert oder verkauft werden.
  • Ein Patent dient als Beleg der eigenen Innovationskraft am Markt und kann ein Instrument der Außendarstellung und des Marketing sein.
  • Ein Patent kann in den meisten Staaten erlangt werden, großteils über das international einheitliche Anmeldeverfahren (PCT) bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) über ein einheitliches Erteilungsverfahren.

Was kann durch ein Patent überhaupt geschützt werden

Unter den Schutz eines Patents, der sich durch die Formulierung der Ansprüche bestimmt, fallen:

  • Technische Gegenstände und Verfahren samt der unmittelbar hiermit hergestellten Erzeugnissen, etwa z.B. Maschinen, Vorrichtungen, Schaltungen, Geräte und deren Teile.
  • Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen sowie Arbeits- und Anwendungsverfahren.
  • Chemische Erzeugnisse, z.B. Kunststoffgranulate, Kunstdünger oder Arzneimittel.
  • Mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.

Wie sieht der Weg zur Erlangung eines Patentschutzes aus

Der Ablauf zur Erlangung eines Patents von der Idee bis zur Patenterteilung lässt sich beispielhaft wie folgt skizzieren:

  • Entstehen der Erfindung und ggf. Meldung durch den Arbeitnehmer als Erfinder.
  • Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten, z.B. Anmeldung oder Geheimhaltung, und Abstimmung der Anmeldestrategie, z.B. welche Schutzrechte in welchen Ländern auf welchem Verfahrensweg zu welchem Zeitpunkt.
  • Ausarbeitung einer Patentanmeldung mit Beschreibung, Ansprüchen, Figuren und Zusammenfassung mit ggf. vorheriger Recherche nach relevantem Stand der Technik.
  • Einreichung beim Patentamt und ggf. Diskussion mit dem Patentprüfer zur Definition eines patentwürdigen Gegenstands, z.B. Erwiderung von Amtsbescheiden mit ggf. Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung.
  • Erteilung eines Patents.
  • Ggf. Verteidigung des erteilten Patents im Einspruchsverfahren gegenüber Dritten.

Die Durchführung all dieser Verfahrensschritte und der Beratung darüber hinaus fällt in die Kompetenz eines Patentanwalts.

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