Recherche nach Schutzrechten

Recherche nach Schutzrechten

Bei der Prüfung der Schutzfähigkeit eines Patents durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgt bei Stellung des Recherche- bzw. Prüfungsantrag eine Recherche nach möglichen entgegenstehenden Druckschriften des Standes der Technik durch das DPMA. Diese Recherche beruht auf umfangreichen Datenbanken sowie der langjährigen Erfahrung des Rechercheurs und liegen der ggf. erfolgenden Prüfung der Schutzfähigkeit zugrunde. Hierdurch erhält ein erteiltes Patent seine hohe Rechtssicherheit, da sich die Öffentlichkeit auf die qualifizierte Beurteilung des erteilten Patentes durch das DPMA gegenüber dem zuvor bekannten Stand der Technik verlassen kann.

Jedoch ist es für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung hilfreich, sich bereits vor der Prüfung der Schutzfähgikeit durch das DPMA einen eigenen Überblick über den Stand der Technik auf dem relevanten technischen Gebiet zu verschaffen, um den Schwerpunkt der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche auf die Aspekte der Erfindung zu richten, die mit der größten Wahrscheinlichkeit gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch sind. Hierzu sollten die eigenen Kenntnisse des relevanten Marktes herangezogen werden und ggf. eine Recherche nach vorhandenen technischen Schutzrechten durchgeführt werden.

Bei der Eintragung eines Gebrauchsmusters wird keine Recherche durch das DPMA durchgeführt. Diese kann separat bei der Gebrauchsmusteranmeldung beantragt werden, was anzuraten ist, um hierdurch einen Überblick über den relevanten Stand der Technik zu erhalten und unter diesem Gesichtspunkt zu entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang aus dem eingetragenen aber ungeprüften Gebrauchsmuster gegen mögliche Verletzer vorzugehen ist. Zusätzlich oder alternativ können auch eigene Recherchen durchgeführt werden, die jedoch im Rahmen der Ausarbeitung der Gebrauchsmusteranmeldungen geschehen sollten, um diese Erkenntnisse in diese Anmeldungsunterlagen einfließen lassen zu können.

Ferner werden bei der Eintragung einer Marke sowie eines Geschmacksmusters (Designs) keine Prüfungen bzw. Recherchen nach entsprechenden kollidieren Schutzrechten durchgeführt, so dass der Anmelder auch in diesem Fall selbst eine Recherche vor der Anmeldung durchführen sollte, um Löschungsverfahren Dritter gegen die Eintragung seiner Marke bzw. seines Gebrauchsmusters zu vermeiden.

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