Beratung und Vertretung von Arbeitnehmererfindungen

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmererfindungen

Das Arbeitnehmererfindungsrecht regelt die am häufigsten vorkommende Entstehungsgeschichte von Erfindungen, nämlich die Erfindung durch einen Arbeitnehmer im Rahmen der im obliegenden Tätigkeit im Unternehmen bzw. aufgrund seiner im Unternehmen gewonnenen Erfahrungen und durchgeführten Arbeiten.

Der Ablauf von der Meldung der Erfindung durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber bis hin zur Vergütung der Erfindung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die erfolgte Nutzung sind im Arbeitnehmererfindungsrecht geregelt. Jedoch erfordert die Umsetzung in der Praxis einige Formalitäten im Unternehmen, um diesen Regelungen gerecht zu werden und keine Schadensersatzansprüche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufkommen zu lassen. Hierzu entwickeln Unternehmen häufig einen formalen Ablauf, sobald die Erfindungsmeldungen der Arbeitnehmer kein Einzelfall mehr sind.

Als wesentlicher Punkt des Arbeitnehmererfindungsrechts kann für beide Seiten die Vergütung der Nutzung der Erfindung betrachtet werden, insbesondere bei aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Arbeitnehmern. Diese ist im Arbeitnehmererfindungsrecht lediglich dem Grunde nach geregelt und wird durch die Vergütungsordnung sowie die Erfahrungswerte der angemessenen Vergütungssätze bestimmt, die je nach Branche, d.h. nach Technologie der Erfindung, stark schwanken und auch über die Zeit durch die Rechtsprechung und Entwicklung der Wirtschaft veränderlich sind.

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