Patentanmeldung / Patentschutz
Ein Muss für jeden Erfinder: Patentanmeldung/Patentschutz
Nur mit einem Patent können Sie Ihre Erfindung tatsächlich auch zu einer soliden Grundlage Ihres Geschäfts machen. Denn ohne Patentschutz werden Ihre Ideen im Handumdrehen kopiert und von anderen vermarktet. Patentschutz ist kein Privileg von Großunternehmen. Vom Freiberufler und Selbstständigen über kleine Unternehmen bis hin zum Mittelstand – Patente sind ein hervorragender Schutz für Ihre Ideen und Lösungen.
Warum ein Patent anmelden?
Mit der Anmeldung und Erteilung Ihrer Erfindung zum Patent können Sie gleich mehrere Ziele auf einmal erreichen
- Sie können sich vor Nachahmung Ihrer Innovation durch Dritte wirkungsvoll schützen.
- Der Hinweis auf eine getätigte Patentanmeldung sowie ein erteiltes Patent hat erfahrungsgemäß eine Abschreckungswirkungs, die mit der Anzahl der Patentanmeldungen bzw. Patente eines Unternehmens um so stärker ist. Deshalb lohnt sich die konsequente Patentierung eigener Erfindungen für ein Unternehmen.
- Die Anmeldung und Erteilung von Patenten auf die eigenen Erfindungen dokumentiert die eigene Innovationskraft sehr eindrucksvoll und nachvollziehbar nach außen gegenüber Dritten
Das Patentrecht bietet entsprechenden Schutz für Ihre Ideen, Erfindungen und Innovationen.
Wie lässt sich Ihre Erfindung zum Patent anmelden?
Zuerst stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung, um Ihre Erfindung nachzuvollziehen und zu verstehen, wie diese vor Ihrem unternehmerischen Hintergrund patentrechtlich geschützt werden könnte. Schätzen Sie und wir Ihre Erfindung dann als grundsätzlich zur Anmeldung geeignet ein, werden wir von Ihnen alle nötigen Informationen erfragen, um eine Patentanmeldung formulieren zu können. So wird Ihre Erfindung mit allen Aspekten in patentrechtlicher Formulierung bestmöglich wiedergegeben. Diese Patentanmeldung stimmen wir solange iterativ mit Ihnen ab, bis alle Aspekte Ihrer Erfindung dort enthalten sind. Dann erfolgt die Einreichung der Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), welches Ihre Erfindung gemäß den Unterlagen der Patentanmeldung auf ihre Patentfähigkeit, d.h. Erteilbarkeit eines Patentes, prüft. Den hierbei ggfs. erforderlichen Dialog mit dem DPMA übernehmen wir für Sie – natürlich in enger Abstimmung mit Ihnen.
Besserer Schutz vor Nachahmern und Verlust
Mit einem erteilten Patent in der Hand, haben Sie das Recht und viele Optionen, gegen Dritte wegen Patentverletzung vorzugehen. So können Sie Ihr Recht gegen Verletzungshandlungen (Plagiate, Nachahmer usw.) besser durchsetzen, Unterlassung und Schadenersatz begündeter einfordern. Doch schon während des Anmeldungsverfahrens bekommen Sie Möglichkeiten, sich gegen Verletzungshandlungen wie das Anbieten, den Verkauf, das Inverkehrbringen etc. von Produkten zu wehren, die Ihre angemeldete Erfindung realisieren.