BGH erklärt Slide-to-Unlock-Patent von Apple für ungültig

Slide to unlock - Finger wischt über Smartphone um es zu entsperren

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BGH erklärt Slide-to-Unlock-Patent von Apple für ungültig

Apple hat den Rechtsstreit mit Samsung und Motorola Mobility um das europäische Patent EP 1 964 022 in Deutschland endgültig verloren. Das Bundespatentgericht hatte das von Apple angemeldete europäische Patent, das das Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit einem Touchscreen beschreibt, für ungültig erklärt. Der iPhone-Hersteller war gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom April 2013 in Berufung gegangen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies den Antrag zurück und bestätigte das Patenturteil des Bundespatentgerichts (Az.: X ZR 110/13).

Der Streitgegenstand: Das Europäische Patent EP 1 964 022

Zwischen die Fronten geraten war das Europäische Patent EP 1 964 022, das ein von Apple entwickeltes Verfahren zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung schützen sollte und so funktioniert: Um ein Gerät wie beispielsweise das iPhone zu entsperren, muss der Nutzer mit Hilfe eines berührungsempfindlichen Bildschirms, dem Touchscreen, eine bestimmte Fingerbewegung ausführen beziehungsweise eine Wischfunktion bedienen, den sogenannten Slide-to-Unlock. Damit der User diese Wischfunktion auch korrekt ausführt, bildet der Sperrbildschirm eine grafische Hilfestellung an, das sogenannte Entsperrbild, das ihm hilft, mit dem Finger auf einem vorgegebenen Pfad über den Bildschirm zu streichen.

Die Vorgeschichte

Motorola Mobility reichte eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht ein, das dem von Motorola beabsichtigten Ziel, das von Apple angemeldete Slide-to-unlock-Patent für nichtig zu erklären, im April 2013 stattgab (Az.: 2 Ni 59/11). Als Begründung führte das Bundespatentgericht an, dass die Merkmale des Patentanspruchs 1 in der erteilten Fassung , die über den Stand der Technik hinausgehen, als nicht-technisch anzusehen und daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind. Vielmehr dienten diese Merkmale dazu, die Bedienung durch grafische Maßnahmen für den Benutzer bequemer und noch anschaulicher zu gestalten. Ein technisches Problem werde durch die fraglichen Maßnahmen nicht. Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts ging Apple in die Berufung vor den BGH.

Das sagt der BGH: die Urteilsbegründung

Der BGH unterstützte mit seiner Entscheidung die Auffassung des Bundespatentgerichts, dass der Inhalt des Schutzrechtes nicht patentfähig sei, da die für die Patentanmeldung wesentliche Voraussetzung der erfinderischen Tätigkeit fehlt. Mit seiner Entscheidung folgt der BGH dem Trend gegen Trivialpatente. Zwar hat der BGH berücksichtigt und erwähnt, dass das Entsperren per Wischfunktion über den Stand der Technik hinausgeht, der durch das vom schwedischen Hersteller Neonode vertriebene Mobiltelefon N1 manifestiert wurde, und zwar deshalb, weil der Vorgang des Entsperrens durch eine grafische Darstellung angezeigt wird. Da diese Merkmale jedoch nicht-technischer Natur und damit bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen seien, reicht dies jedoch nicht aus, um als erfinderische Tätigkeit klassifiziert zu werden, so der BGH.

Die Patentanmeldung als Schutz vor Wettbewerbern

Apple und hier insbesondere der verstorbene Firmengründer Steve Jobs hatte dieses Patent im Verlauf patentrechtlicher Auseinandersetzungen gegen die Konkurrenz in Stellung gebracht, um das iPhone insbesondere vor Googles Android zu schützen. Es war eine Möglichkeit, gegen Gerätehersteller wie Samsung und Motorola vorzugehen, die Design und Bedienung des iPhones kopiert hatten. Abgesehen von den in den USA anhängigen Verfahren, wo noch um Millionenstrafen gerungen wird, haben Samsung und Apple ihren Rechtsstreit beigelegt. Motorola ist zwischenzeitlich aus dem Verfahren ausgestiegen und hat ohnehin in der Zwischenzeit gleich zwei Mal den Besitzer gewechselt. Nach Google gehört Motorola heute dem chinesischen Hardware-Riesen Lenovo.

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