Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde

  • Inbusschraube und Inbusschlüssel als Symbolbild für Ikea

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    Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde

    Markenrecht: Dem schwedischen Möbelkonzern IKEA wurde die Nichtbenutzungseinrede in Indonesien zum Verhängnis. Der Konzern hatte zwar den Markennamen schützen lassen, versäumte jedoch, ihn innerhalb der dort geltenden Benutzungsschonfrist von drei Jahren auch tatsächlich zu nutzen. Jetzt liegt das Nutzungsrecht – in Indonesien – am Namen IKEA bei einem indonesischen Möbelhersteller. Der so entstandene Schaden ist für IKEA immens. Die Zahl derer, die mit der Nichtbenutzungseinrede eine wertvolle Marke ergattern möchten, nimmt zu. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Lassen Sie sich kompetent im Markenrecht beraten – ganz egal, ob es sich um das Inland, das europäische oder außereuropäische Ausland handelt. […]

  • Symbolbild Statistik

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    Wie Sie als Unternehmer eines kleinen oder mittleren Betriebes Ihre Erfindung anmelden

    Quelle: KATAPULT – Patentanmeldungen: Deutschland im Vergleich Es sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial einer Erfindung nicht ausschöpfen. Denken auch Sie als Inhaber eines KMU, dass die Anmeldung als Patent oder Gebrauchsmuster den ganz Großen vorbehalten ist? Tatsächlich wird Deutschland seinem Ruf als Land der “Dichter und Denker” mehr als gerecht. Schützen Sie Ihre Erfindung, bevor Ihnen Ihre Wettbewerber zuvorkommen! Melden Sie Ihr Patent oder Ihr Gebrauchsmuster an! Nehmen Sie mit uns auf Kontakt auf! Eine Erfindung anmelden – überlassen Sie dieses Potenzial nicht allein den Großen! Anhand der nachfolgenden Grafik erkennen Sie, dass wir unserem […]

  • Slide to unlock - Finger wischt über Smartphone um es zu entsperren

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    Eine unüberlegte Patentanmeldung kann richtig teuer werden:

    BGH erklärt Slide-to-Unlock-Patent von Apple für ungültig Der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragene Rechtsstreit zwischen Apple und seinen Konkurrenten Samsung und Motorola um das europäische Patent EP 1964022 ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie eine Patentanmeldung nicht funktionieren kann. Im Patenturteil wurde das von Apple angemeldete europäische Patent schließlich für ungültig erklärt. Die Patentanmeldung war ein Fehler, der aufgrund des nachfolgenden Rechtsstreits viel Zeit und vor allem Geld gekostet hat. Fehler bei der Patentanmeldung vermeiden – durch eine fachmännische Beratung Ein auf Patentrecht spezialisierter Patentanwalt[Hz1]  hätte seinen Mandanten vor der Patentanmeldung darauf aufmerksam gemacht, dass die Anmeldung des Slide-to-unlock […]

  • Slide to unlock - Finger wischt über Smartphone um es zu entsperren

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    BGH erklärt Slide-to-Unlock-Patent von Apple für ungültig

    Apple hat den Rechtsstreit mit Samsung und Motorola Mobility um das europäische Patent EP 1 964 022 in Deutschland endgültig verloren. Das Bundespatentgericht hatte das von Apple angemeldete europäische Patent, das das Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit einem Touchscreen beschreibt, für ungültig erklärt. Der iPhone-Hersteller war gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom April 2013 in Berufung gegangen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies den Antrag zurück und bestätigte das Patenturteil des Bundespatentgerichts (Az.: X ZR 110/13). Der Streitgegenstand: Das Europäische Patent EP 1 964 022 Zwischen die Fronten geraten war das Europäische Patent EP 1 964 022, das ein von […]

  • Markenurteil des EuG rettet Lego-Familie

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    Europäischer Markenschutz: Das Lego-Urteil des EuG

    Von der Frage, was an einer Lego-Figur wichtiger ist, die Funktionalität oder das Aussehen, hing es ab, ob die kleinen gelben Lego-Männchen trotz einer Anfechtungsklage ihren Markenschutz behalten oder nicht. Darüber hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz am 16. Juni 2015 zu urteilen.   Best-Lock verlangt Löschung des Markenschutzes für Lego-Figuren Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der dänische Hersteller Lego hat das Lego-Männchen mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragen und damit markenrechtlich europaweit schützen lassen. Der britische Wettbewerber Best-Lock, der ähnliche Figuren und weiteres Spielzeug herstellt, begehrte […]

  • Foto Patentanwalt Dr.-Ing. Christian Holz

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    Überblick über aktuelle Lehrveranstaltungen im Bereich des Patentwesens 2011

    Beitrag „Überblick über aktuelle Lehrveranstaltungen im Bereich des Patentwesens“ in „Perspektive Patentanwalt 2011 – Herausforderung zwischen Technologie und Recht“, e-fellow.net, ISBN 978-3-941144-15-6

  • Foto Patentanwalt Dr.-Ing. Christian Holz

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    Überblick über aktuelle Lehrveranstaltungen im Bereich des Patentwesens 2010

    Beitrag in „Überblick über aktuelle Lehrveranstaltungen im Bereich des Patentwesens“ in „Perspektive Patentanwalt 2010 – Herausforderung zwischen Technologie und Recht“, e-fellow.net, ISBN 978-3-941144-08-8

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