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Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde
Markenrecht: Dem schwedischen Möbelkonzern IKEA wurde die Nichtbenutzungseinrede in Indonesien zum Verhängnis. Der Konzern hatte zwar den Markennamen schützen lassen, versäumte jedoch, ihn innerhalb der dort geltenden Benutzungsschonfrist von drei Jahren auch tatsächlich zu nutzen. Jetzt liegt das Nutzungsrecht – in Indonesien – am Namen IKEA bei einem indonesischen Möbelhersteller. Der so entstandene Schaden ist für IKEA immens. Die Zahl derer, die mit der Nichtbenutzungseinrede eine wertvolle Marke ergattern möchten, nimmt zu. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Lassen Sie sich kompetent im Markenrecht beraten – ganz egal, ob es sich um das Inland, das europäische oder außereuropäische Ausland handelt. […]