Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde

Inbusschraube und Inbusschlüssel als Symbolbild für Ikea

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Markenrecht: Wie die Nichtbenutzungseinrede dem schwedischen Möbelgiganten IKEA in Indonesien zum Verhängnis wurde

Markenrecht: Dem schwedischen Möbelkonzern IKEA wurde die Nichtbenutzungseinrede in Indonesien zum Verhängnis. Der Konzern hatte zwar den Markennamen schützen lassen, versäumte jedoch, ihn innerhalb der dort geltenden Benutzungsschonfrist von drei Jahren auch tatsächlich zu nutzen. Jetzt liegt das Nutzungsrecht – in Indonesien – am Namen IKEA bei einem indonesischen Möbelhersteller.

Der so entstandene Schaden ist für IKEA immens. Die Zahl derer, die mit der Nichtbenutzungseinrede eine wertvolle Marke ergattern möchten, nimmt zu. Lassen Sie es nicht darauf ankommen! Lassen Sie sich kompetent im Markenrecht beraten – ganz egal, ob es sich um das Inland, das europäische oder außereuropäische Ausland handelt.

David gewinnt gegen Goliath oder Markenrecht auf Indonesisch

Den Inhalt dieses Artikels könnte man ebenso gut auch mit den Worten umschreiben: “Es kann jeden beziehungsweise auch die ganz Großen treffen.” Die Quintessenz des Ganzen zeigt, wie wichtig es ist, Markennamen schützen zu lassen, und zwar richtig. Getroffen hat es im vorliegenden Fall IKEA. In Indonesien hat das oberste Gericht entschieden, dass das Möbelhaus IKEA dort seinen Namen nicht mehr tragen darf. Grund ist, dass ein örtlicher Produzent von Rattanmöbeln das Namensrecht besitzt. Der schwedische Möbelkonzern hat seinen Markennahmen bereits 2010 in Indonesien registriert. Allerdings betreibt der Konzern erst seit Ende 2014 dort auch eine Filiale. Insoweit haben die Schweden den Markennamen in Indonesien drei Jahre in Folge nicht genutzt, sodass dieser Sachverhalt zu einer Löschung der Registrierung führen kann. Denn der indonesische Möbelproduzent hat seinerseits den Markennamen IKEA im Dezember 2013 registrieren lassen. In erster Instanz unterlag IKEA, weshalb der Möbelgigant den Fall 2015 vor das oberste Gericht Indonesiens brachte, das in seinem im Februar 2016 veröffentlichten Urteil endgültig gegen den schwedischen Möbelhersteller entschied. Das Gericht bestätigte zwar die ältere Anmeldung des Konzerns, der jedoch das Markenrecht in den zurückliegenden und zusammenhängenden drei Jahren nicht genutzt hat.

Markenanmeldung IKEA in Indonesien – ein Musterfall im Markenrecht

Für IKEA hat diese Entscheidung im Markenrecht gravierende, vor allem wirtschaftliche Folgen insbesondere dann, wenn mit dem indonesischen Möbelproduzenten keine Einigung erzielt wird. Es gibt zwei rechtliche Probleme, die diesem Rechtsstreit zugrunde liegen. Zum einen gehen den Registern nicht nur in Schwellen- und Entwicklungsländern allmählich die Buchstaben aus. Das hat zur Folge, dass der Kampf um Marken immer häufiger auch durch das Beiseiteschaffen älterer Marken geführt wird, der unter anderem durch die sogenannte Nichtbenutzungseinrede ausgetragen wird. Zum anderen zeigt dieser Rechtsstreit sehr deutlich, dass das Markennahmen schützen auf Vorrat gründlich schiefgehen kann. Das gilt gleichermaßen für das nationale und das internationale Parkett.

Die Nichtbenutzungseinrede: Markennamen schützen und Markenrechte nutzen

Nahezu alle Rechtsverordnungen schreiben vor, dass geschützte Markennamen auch genutzt werden müssen. Ansonsten ist es möglich, den Inhaber einer Marke mit älterem Zeitrang durch die Nichtbenutzungseinrede anzugreifen. Wird ein Markenrecht innerhalb einer bestimmten Frist nicht genutzt, kann der Inhaber einer Marke mit jüngerem Zeitrang die Nichtbenutzungseinrede als Verteidigungsmittel nutzen und so um den Markennamen kämpfen. Dieser Grundsatz gilt für nahezu alle Rechtsverordnungen. Europäische Staaten sehen dabei eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren vor. Anderes gilt für die Vereinigten Staaten mit einer Benutzungsschonfrist von bis zu sechs Monaten. Im Vergleich dazu ist die Frist von drei Jahren in Indonesien noch vergleichsweise hoch. Diese Benutzungsschonfrist hat IKEA in Indonesien versäumt. Das könnte dem Konzern teuer zu stehen kommen.

Verschlafen Sie Ihre Rechte und Pflichten im Markenrecht nicht und lassen Sie sich diesbezüglich kompetent beraten. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Überwachung von Fristen.

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